Nettolohnerhöhung in einem indivuellen Konzept
Das Konzept der Lohngestaltung beruht darauf, dass es bestimmte Möglichkeiten der Vergütung gibt, die per Gesetz steuerfrei sind oder die nur pauschal versteuert werden müssen.
Die Optimierung der Lohnkosten steigert das Ergebnis Ihres Betriebes spürbar. Denn jede Einsparung im Lohn bedeutet für Sie reinen Gewinn.
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Das wohl bekannteste Beispiel: Der Tankgutschein
Ein durch die Medien bekanntes Beispiel der Nettolohngestaltung ist der Tankgutschein.
Gewähren Sie Ihrem Mitarbeiter pro Monat einen Tankgutschein, anstatt den Bruttolohn zu erhöhen, werden für diesen Tankgutschein bis zu einem bestimmten Wert weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben fällig.
Das, was Sie Ihrem Mitarbeiter über den Gutschein zukommen lassen, kommt bei ihm auch eins zu eins im Portemonnaie an.
"Die Unternehmen haben es in der Hand, durch vertragliche Vereinbarung von einer gesetzlich zulässigen Steuerbefreiung in möglichst hohem Maße Gebrauch zu machen."
Urteil des Bundesfinanzhofes vom 17. Juni 2010 · Az. VI R 50/09

Ein Beispiel aus der Praxis
Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer eine Bruttolohnerhöhung in Höhe von 75,00 Euro.
Daraus hat der Arbeitnehmer ein zur Verfügung stehendes Netto von ca. 35,00 Euro bis 40,00 Euro.
Dem Arbeitgeber entstehen für diese Bruttolohnerhöhung insgesamt Kosten in Höhe von ca. 95.00 Euro.
Hätte nun der Arbeitnehmer anstelle der Bruttolohnerhöhung einen Warengutschein erhalten, hätte der Arbeitgeber lediglich einen Gesamtaufwand von 40,00 Euro gehabt.
Es entsteht bei gleichem Netto für den Arbeitnehmer ein Vorteil für den Arbeitgeber von 55,00 Euro.
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Sachbezug
Betriebliche Kommunikationsgeräte
Reisekosten
Rabattfreibetrag
Kindergartenzuschuss
Vermögensbeteiligungen
Betriebliche Altersvorsorge
Mahlzeiten im Betrieb
Betriebsveranstaltungen
Erholungsbeihilfe
Verpflegungsmehraufwendungen
Computerübereignung
Zuschuss zur Internetnutzung
Firmenwagen ohne 1%
Bei der Kfz-Gestellung geht es darum die Vorteile auszuschöpfen, die sich ergeben können, wenn Ihr Unternehmen einem Mitarbeiter einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlässt.
Wir vergleichen den Aufwand, den der Mitarbeiter für dasselbe Fahrzeug hat, wenn er es privat, aus seinem Nettolohn unterhält oder von seinem Arbeitgeber überlassen bekommt.
Fahrtkostenzuschuss
Telefonkostenzuschuss
Vermietung von Werbeflächen (z. B. auf dem KFZ)
Handy-Vertragsübernahme
Warenrabatt / Personalrabatt
Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge
Gesundheitsfördernde Maßnahmen
und vieles mehr