Es gibt neben dem Warengutschein, dem Fahrtkostenzuschuss und der Erholungsbeihilfe viele weitere unterschiedliche Möglichkeiten, nach diesem Modell auf andere Arten von Zuwendungen auszuweichen, anstatt den Bruttolohn Ihrer Mitarbeiter zu erhöhen.
bis zu 1.300 Euro pro Jahr pro Arbeitnehmer
Je nach Steuerklasse und individuellen Voraussetzungen können Sie bei allen neuen Arbeitsverhältnissen, bei Lohnerhöhungen und in gewissem Umfang auch bei bestehenden Arbeitsverhältnissen, nach einvernehmlicher Vereinbarung, für jeden Ihrer Mitarbeiter bis zu 1.300 Euro und mehr im Jahr an Lohnnebenkosten einsparen. Der Gesetzgeber stellt hierfür eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung.
auch für kleine Betriebe interessant
Die möglichen Ersparnisse aus einer solchen Optimierung der Lohnabrechnungen, sind auch für kleinere Betriebe mit einer geringen Mitarbeiterzahl sehr interessant! Eng verknüpft mit der Optimierung Ihrer Lohnzahlungen ist der Bereich der betrieblichen Altersvorsorge. Gerade hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten Ihren Mitarbeitern einen echten Mehrwert zukommen zu lassen.
Informationspflichten zum Betriebsrentengesetz
Kennen Sie eigentlich Ihre Informationspflichten zum Betriebsrentengesetz?
Wir überprüfen im Rahmen unserer Beratung Ihre Informationspflicht sowie deren Einhaltung. Am Ende erhalten Sie eine klar strukturierte Versorgungsordnung, individuell auf Sie und Ihren Betrieb zugeschnitten.